Wir übernehmen Ihre Entschädigungsabrechnung (EinsMan) für Ausfälle durch Netzabschaltungen!
Was ist EinsMan?
Netzbetreiber sind für die stabile und zuverlässige Stromversorgung verantwortlich. Um das Stromnetz bei zu viel Wind vor einer Überlastung zu schützen, können die Netzbetreiber in diesem Fall die Leistung der Windenergieanlagen drosseln oder ganz abschalten. Dies ist im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt. Für Betreiber von Windenergieanlagen führen diese Abschaltungen zu hohen Ertragseinbußen, die aber vom Netzbetreiber zurückerstattet werden können.
Wie können die entgangenen Erträge zurückgefordert werden?
Um die entstandenen Ertragseinbußen vom Netzbetreiber erstatten zu lassen, müssen die Ausfälle nachgewiesen werden.
Sie benötigen Unterstützung bei der EinsMan-Abrechnung?
Wir helfen Ihnen, die entstandenen Ausfälle über das pauschale Verfahren oder die Spitzabrechnung zurück zu fordern.
Was ist der Unterschied zwischen pauschaler Abrechnung und Spitzabrechnung?
Pauschales Verfahren | Spitzabrechnungsverfahren |
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Für die Berechnung der Entschädigung wird der letzte gemessenen Leistungswert vor der Abschaltung für den gesamten Abschaltungszeitraum angesetzt. | Für die Berechnung der Entschädigung erfolgt die genaue Abrechnung auf 15-Minuten Basis. Dadurch erhalten Sie durch die Spitzabrechnung die Entschädigung gemäß der tatsächlichen Windverhältnisse. |
+ Geringer Aufwand Betreiber + Höhere Entschädigung bei sinkender Windgeschwindigkeit (nach Beginn der Maßnahme) |
+ Höhere Entschädigung bei steigender Windgeschwindigkeit (nach Beginn der Maßnahme) |
– Keine Berücksichtigung möglicher Mehrerträge während der Maßnahme | – Hoher Aufwand Betreiber |
Wir erstellen auch Ihre EinsMan-Abrechnung! Fragen Sie uns unverbindlich an!